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OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 2 PersVG ND; § 65 Abs 2 Nr 1 PersVG ND; § 37 ErsDiG
Beschäftigter; Einberufung; Einstellung; Mitbestimmung; Personalrat; Vertrauensmann; Zivildienstleistender - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 05.11.2002 - 10 A 14/01
- OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 263
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00
Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02
Der Antragsteller begehrte zuletzt mit Schreiben vom 6. August 2001 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2001 - 1 ABR 25/00 -, wonach dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zusteht, wenn der Arbeitgeber beim Bundesamt für den Zivildienst die Zuweisung bestimmter Zivildienstleistender beantragt, das Anerkenntnis der Beteiligten, dass die Anforderung von Zivildienstleistenden sowie die Einstellung von Übungsleitern nach dem NPersVG mitbestimmungspflichtig seien.Soweit das Bundesarbeitsgericht (Beschl. v. 19.6.2001 - 1 ABR 25/00 -) der Auffassung sei, aufgrund einer - in dieser Form auch bei der Beteiligten dieses Verfahrens - ständig geübten Praxis bei der Besetzung der Plätze für die Zivildienstleistenden, wonach die Arbeitgeberentscheidung im Hinblick auf die vorzunehmende Anstellung - verstanden als Eingliederung in die Belegschaft - bereits vor der Zuweisung durch das Bundesamt für den Zivildienst getroffen werde, sei diese Rechtsprechung nur für den Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes verbindlich.
- BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90
Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02
Der Gesetzgeber habe offenbar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 194) Rechnung tragen wollen, wonach die Aufnahme eines Leiharbeitnehmers in eine Dienststelle zur Arbeitsleistung den Mitbestimmungstatbestand der Einstellung erfülle. - VGH Bayern, 08.12.1988 - 17 P 88.02494
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02
Dafür spreche auch der vom Bayerischen VGH (Beschl. v. 8.12.1988 - 17 P 88.02494 -, PersV 1988, S. 539) hervorgehobene Aspekt, dass über die Einberufung und Zuweisung von Zivildienstleistenden letztlich das Bundesamt für den Zivildienst allein entscheide, und ferner Voraussetzung für die Anerkennung einer Beschäftigungsstelle durch das Bundesamt für den Zivildienst sei, dass diese sich bereiterkläre, Dienstpflichtige, die den von ihr geforderten Eignungsvoraussetzungen entsprächen, ohne besondere Zustimmung zur Person des Dienstpflichtigen zu beschäftigen, sofern nicht die Beschäftigung wegen ihrer Eigenart an die Person des Dienstpflichtigen besondere, über die geforderten Voraussetzungen hinausgehende Anforderungen stelle (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZDG).
- VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs
Für eine Mitbestimmung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG, der den dort aufgeführten Sachverhalt "Einstellung" gemäß § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG "abschließend" regelt, bleibt demnach kein Raum (vgl. im Ergebnis wie hier: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 18 LP 18/02 -, PersR 2006, 259/260 - zur fehlenden Mitbestimmung des Personalrats bei der "Einstellung" von Zivildienstleistenden). - VG Braunschweig, 13.12.2005 - 10 A 10/05
Zur Mitbestimmung im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs
Das Mitbestimmungsrecht gem. § 65 NPersVG setzt nicht notwendig voraus, dass es sich bei dem Einzustellenden um einen Beschäftigten im Sinne des § 4 NPersVG handelt (a. A. offenbar Nds OVG, Beschluss vom 30 November 2005, Az.: 18 LP 18/02).